Beauftragte Erwachsenenbildung
In jedem Kirchenbezirk ist eine Pfarrerin / ein Pfarrer für die Erwachsenenbildung zuständig und nimmt gleichzeitig den Vorsitz im Leitungskreis des Kirchenbezirks wahr.
„Aufgabe des Leitungskreises und des Bezirksbeauftragten ist es, die kirchliche Bildungsarbeit mit Erwachsenen im Kirchenbezirk zu fördern, wobei auf die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden und ihrer Einrichtungen sowie der Kirchenbezirke untereinander und mit den bestehenden landeskirchlichen Werken und Einrichtungen der Bildungsarbeit mit Erwachsenen hinzuwirken ist.“ (aus der Ordnung der kirchlichen Bildungsarbeit mit Erwachsenen im Bereich der Ev. Landeskirche in Württemberg)